Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Damare Travel GmbH (nachstehend Reisebüro genannt)
Bei einer Vermittlung von Reiseleistungen durch Damare Travel GmbH gelten folgende AGB.
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reisebüro und dem Kunden abgeschlossenen Vermittlervertrages / Geschäftsbesorgungsvertrages i.S.d. §§ 675, 631 ff., 651 v ff. BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.
1. Abschluss der Reisevermittlung
1.1 Vertragsangebot durch den Kunden
Durch die Erteilung eines Buchungsauftrags unterbreitet der Kunde dem Reisebüro ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vermittlungs- beziehungsweise Geschäftsbesorgungsvertrages. Dieser Auftrag kann auf vielfältige Weise erfolgen:
- im persönlichen Gespräch
- schriftlich oder mündlich
- telefonisch
- auf elektronischem Wege (E-Mail, Online-Buchung)
1.2 Rolle des Reisebüros als Vermittler
Das Reisebüro tritt ausschließlich als Vermittler auf und handelt dabei im Namen, im Auftrag und für Rechnung der jeweiligen Leistungserbringer. Zu diesen gehören insbesondere Reiseveranstalter, Beförderungsunternehmen, Beherbergungsbetriebe, Autovermietungen, Reedereien, Veranstaltungsorganisatoren, Versicherungsgesellschaften sowie Fluglinien.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gebuchten Reise- und Beförderungsleistungen liegt bei den jeweiligen Leistungserbringern. Der eigentliche Leistungsvertrag wird unmittelbar zwischen dem Kunden und dem entsprechenden Reiseveranstalter oder sonstigen Leistungsträger geschlossen.
2. Reisebuchung und Kundenpflichten
2.1 Vermittlungsleistung des Reisebüros
Im Rahmen einer sorgfältigen Beratung und vorbehaltlich der Verfügbarkeit wird das Reisebüro alle erforderlichen Schritte unternehmen, um die vom Kunden gewünschten Verträge erfolgreich zu vermitteln. Dies umfasst Reise-, Beförderungs- und Unterbringungsleistungen sowie Reiseversicherungen mit den jeweiligen Vertragspartnern.
2.2 Gesetzliche Informationspflichten
Vor Abgabe der Vertragserklärung informiert das Reisebüro den Kunden gemäß den Vorgaben der Art. 250 §§ 1-3 und Art. 251 EGBGB.
Diese Informationen erfolgen in klarer und verständlicher Form und in hervorgehobener Weise
auf einem dauerhaften Datenträger
2.3 Verbindlichkeit der Buchung
Mit der Beauftragung einer Anmeldung oder Buchung geht der Kunde eine verbindliche Verpflichtung ein.
2.4 Informationsumfang und Haftungsgrenzen
Das Reisebüro informiert umfassend über Art und Umfang der vermittelten Leistungen auf Basis der von Reiseveranstaltern und Leistungsträgern bereitgestellten Informationen. Für Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben haftet das Reisebüro ausschließlich im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns.
2.5 Weitergabe von Vertragsunterlagen
Sämtliche vom jeweiligen Vertragspartner bereitgestellten Dokumente und Informationen leitet das Reisebüro unverzüglich an den Kunden weiter.
2.6 Informationspflichten bei Flugbeförderungen
Identität des Luftfahrtunternehmens: Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 informiert das Reisebüro als Verkäufer von Flugscheinen den Kunden bei Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle im Rahmen der Reise vorgesehenen Flugbeförderungsleistungen.
Vorläufige Fluggesellschaftsangaben: Sollte die ausführende Fluggesellschaft zum Buchungszeitpunkt noch nicht feststehen, nennt der Leistungsträger die voraussichtlich durchführende(n) Fluggesellschaft(en). Die definitive Information erfolgt unmittelbar nach Bekanntwerden.
Änderungen und Codesharing: Bei nachträglichen Wechseln der ausführenden Fluggesellschaft wird der Kunde schnellstmöglich informiert. Im Rahmen von Codesharing-Vereinbarungen kann die gebuchte Fluggesellschaft die Beförderung ganz oder teilweise durch Partnergesellschaften durchführen lassen. Dies stellt keine Leistungsänderung dar und wird dem Kunden unverzüglich nach Kenntnisnahme mitgeteilt.
Sicherheitsinformationen: Die von der EU-Kommission gemäß Verordnung 2111/2005 veröffentlichte Liste der Luftfahrtunternehmen mit Betriebsverbot in der EU (gemeinschaftliche Liste) ist abrufbar unter:
https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
Diese Liste kann auf Wunsch auch direkt im Reisebüro eingesehen werden.
3. Einreisebestimmungen und Reiseversicherungen
3.1 Informationspflicht über Einreiseformalitäten
Das Reisebüro informiert gemäß Art. 250 § 3 Ziff. 6 RGBGB über:
- allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes
- ungefähre Bearbeitungszeiten für die Visabeschaffung
- gesundheitspolizeiliche Formalitäten und Vorschriften
3.2 Mitwirkungspflicht des Kunden
Zur ordnungsgemäßen Beratung ist der Kunde verpflichtet, dem Reisebüro und dem Reiseveranstalter vollständige Angaben zu machen über:
- die Staatsangehörigkeit aller Reiseteilnehmer
- besondere Umstände wie Doppelstaatsbürgerschaften oder Staatenlosigkeit
- sonstige für die Einreise relevante Besonderheiten
3.3 Eigenverantwortung bei Reisedokumenten
Die Beschaffung und Gültigkeit von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Für Nachteile aus versäumten Vorschriften haftet der Kunde selbst, sofern das Reisebüro seinen Informationspflichten nachgekommen ist und der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat.
3.4 Zollbestimmungen
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Zollvorschriften sowohl des Reiselandes als auch des Heimatlandes und informiert sich eigenständig über die geltenden Bestimmungen.
3.5 Empfohlener Versicherungsschutz
Das Reisebüro empfiehlt nachdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:
- Reiserücktrittkostenversicherung
- Reisegepäckversicherung
- Reiseabbruchversicherung
- Reiseunfallversicherung
- Auslandsreisekrankenversicherung
3.6 Visabeschaffung und Reisegenehmigungen
Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Kunde allein für die Beschaffung von Visa und sonstigen Reisegenehmigungen (beispielsweise ESTA für USA-Reisen) verantwortlich. Beauftragt der Kunde das Reisebüro mit der Visabeschaffung, haftet dieses nicht für verzögerte Bearbeitung oder Ablehnung durch die zuständigen Behörden, es sei denn, das Reisebüro hat eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
4. Geltende Geschäfts- und Beförderungsbedingungen
Maßgebliche Vertragsbedingungen
Für die Durchführung und Abrechnung der vom Reisebüro vermittelten Leistungen gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Vertragspartner:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter
- Beförderungsbedingungen der Transportunternehmen
- Vertragsbedingungen sonstiger Leistungsträger
Besondere Regelungen im Beförderungsbereich
Bei Flug- und Bahnreisen finden zusätzlich Anwendung:
- behördlich genehmigte Beförderungsbedingungen und Tarife
- Bestimmungen auf Grundlage internationaler Übereinkommen
- von den zuständigen Verkehrsbehörden erlassene Vorschriften
Diese spezifischen Regelungen haben Vorrang und ergänzen die allgemeinen Vertragsbedingungen der Beförderungsunternehmen.
5. Reiseunterlagen
Prüfungspflicht des Kunden
Sämtliche Vertrags- und Reisedokumente – ob direkt vom Leistungsträger oder über das Reisebüro ausgehändigt – sind vom Kunden sorgfältig zu kontrollieren. Dies betrifft insbesondere:
- Buchungsbestätigungen
- Flugscheine und Tickets
- Hotelgutscheine
- Visa und Reisegenehmigungen
- Versicherungsscheine
- sonstige Reiseunterlagen
Kontrollumfang
Die Überprüfung umfasst:
- Richtigkeit aller Angaben
- Vollständigkeit der Unterlagen
- Übereinstimmung mit der getätigten Buchung
- Konformität mit dem erteilten Vermittlungsauftrag
Unverzügliche Reklamationspflicht
Bei erkennbaren Fehlern, Abweichungen, fehlenden Dokumenten oder sonstigen Unstimmigkeiten ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich zu melden an:
- das vermittelnde Reisebüro und
- den jeweiligen Reiseveranstalter oder Leistungsträger
Eine zeitnahe Mitteilung ermöglicht die rechtzeitige Korrektur und sichert die reibungslose Reisedurchführung.
6. Gewährleistung und Anspruchsabwicklung
6.1 Anspruchsstellung
Sämtliche Ansprüche sind vom Kunden direkt geltend zu machen bei den jeweiligen Vertragspartnern:
- Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche beim Reiseveranstalter
- Ersatzansprüche aus Beförderungsverträgen beim Transportunternehmen
- Versicherungsleistungen beim jeweiligen Versicherer
6.2 Keine Rechtsberatung durch das Reisebüro
Das Reisebüro ist nicht befugt, den Kunden rechtlich zu beraten hinsichtlich:
- Art, Umfang und Höhe möglicher Ansprüche
- Anspruchsvoraussetzungen und Fristen
- sonstiger rechtlicher Bestimmungen gegenüber Reiseveranstaltern, Leistungsträgern oder Versicherern
6.3 Weiterleitung von Mängelanzeigen
Gemäß § 651v Ziff. 4 BGB leitet das Reisebüro alle beim ihm eingegangenen Erklärungen des Kunden zur Reiseleistung unverzüglich an den Reiseveranstalter weiter. Dies umfasst insbesondere Mängelanzeigen und sonstige Beanstandungen.
6.4 Empfehlung zur Dokumentation
Zur Beweissicherung empfiehlt das Reisebüro, alle Erklärungen auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln (E-Mail, Schriftform).
6.5 Ausnahme bei Eigenveranstaltung
Die vorstehenden Regelungen der Ziffern 6.1 bis 6.3 finden keine Anwendung auf reisevertragliche Gewährleistungsansprüche, wenn das Reisebüro selbst als Reiseveranstalter auftritt.
7. Datenschutz
Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung
Die vom Kunden bereitgestellten personenbezogenen Daten werden vom Reisebüro:
- elektronisch erfasst und gespeichert
- vertraulich verarbeitet
- an Reiseveranstalter, Leistungsträger und Versicherer übermittelt
Diese Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich, soweit sie für die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erforderlich ist.
Einhaltung der Datenschutzstandards
Das Reisebüro verpflichtet sich zur strikten Beachtung aller geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Diese Verpflichtung erstreckt sich gleichermaßen auf alle für das Reisebüro tätigen Dritten und Auftragsverarbeiter.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für uns höchste Priorität.
8. Rechtswahl und Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
8.1 Anwendbares Recht
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisebüro und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
8.2 Klagen des Kunden
Für Klagen des Kunden gegen das Reisebüro wird als ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg vereinbart.
8.3 Klagen des Reisebüros
Bei Klagen des Reisebüros gegen den Kunden ist grundsätzlich dessen Wohnsitz maßgebend. Abweichend hiervon wird Hamburg als Gerichtsstand vereinbart für Klagen gegen:
- Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts
- Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland
- Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist
8.4 Vorrang zwingender Bestimmungen
Die vorstehenden Gerichtsstandsvereinbarungen finden keine Anwendung, wenn und soweit:
- internationale Abkommen vertraglich nicht abdingbare Bestimmungen zugunsten des Kunden enthalten
- auf den Reisevertrag anwendbare zwingende Vorschriften des EU-Mitgliedstaates, dem der Kunde angehört, für diesen günstiger sind als die vorliegenden Regelungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften
9. Verbraucherstreitbeilegung
Der Reisevermittler weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung zukünftig verpflichtend würde, informiert der Reisevermittler den Kunden hierüber in geeigneter Form.
10. Allgemeine Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vermittlungsvertrages oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Gültigkeit des gesamten Vermittlungsvertrages sowie dieser Bedingungen besteht fort.
Damare Travel GmbH
- Am Sandtorkai 77
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